24 Stunden Pflege und Betreuung

Bild: 24h PflegeWir machen es uns zur Aufgabe, für betreuungs- und pflegebedürftige Personen zur Unterstützung ihrer täglichen Lebensführung selbstständige, professionelle, und persönliche Betreuungspersonen zu vermitteln. Alle von uns vermittelten Betreuerinnen verfügen über die nötige Ausbildung und die Kenntnisse zur einwandfreien Erbringung von regelmäßigen und dauerhaften Betreuungsleistungen im Bereich der Personenbetreuung, im Sinne des § 159 Gewo.  Ebenso werden von uns ausschließlich Betreuungspersonen vermittelt, welche über gute, jedoch zumindest über solche Deutschkenntnisse verfügen, um sich auf einfache Art mit der zu betreuenden Person zu verständigen.

Alle unsere Betreuungspersonen haben  für den Fall, dass der jeweils zuständige betreuende Arzt nicht erreichbar ist, laufend die Möglichkeit, sofort einen ärztlichen Rat bei Herrn Dr. Klabuschnigg einzuholen, um im Zweifelsfall schnell und richtig handeln zu können.

Folgende Tätigkeiten werden zum überwiegenden Teil auch eigenverantwortlich, jedenfalls aber in regelmäßiger Absprache mit der zu betreuenden Person hinsichtlich Intensität, Art und Weise ausgeführt:

 

Haushaltsnahe Tätigkeiten und Leistungen

  • Einkaufen und Besorgungen
  • Erledigung von Botengängen
  • Telefondienste
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Getränken nach den Gewohnheiten des Auftraggebers
  • Regelmäßige Reinigungstätigkeiten (insbesondere die Müllentsorgung und die Reinigung der Wohneinheit des Auftraggebers und der persönlichen Gebrauchsgegenstände sowie Hilfsmittel),
  • Aufrechterhaltung eines gesunden und angenehmen Raumklimas in der Wohneinheit des Auftraggebers,
  • Wäscheversorgung sowie Instandhaltung der Leib- und Gebrauchswäsche
  • Durchführung von Hausarbeiten (Auswechseln von Glühbirnen, Verbesserungen der Wohnsituation)
  • Betreuung von Pflanzen und Tieren des Auftraggebers

 

Unterstützung bei der persönlichen und gewohnten Lebensführung

  • Gestaltung des Tagesablaufes
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
  • Unterstützung beim Schutz der persönlichen, gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Interessen wie insbesondere die Begleitung und Hilfestellung bei Arzt-, Krankenhaus- oder Behördenwegen,
  • Andere notwendige Tätigkeiten zur Unterstützung

 

Unterstützung bei folgenden Tätigkeiten (sofern keine Einwände aus medizinischer oder pflegerischer Sicht vorliegen)

  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • An- und Auskleiden
  • Körperreinigung und Benützung der Toilette oder des Leibstuhls,
  • Zahnpflege
  • Haarpflege, Rasur
  • Hilfestellung beim Wechsel von Inkontinenzprodukten und sonstigen Hilfsmitteln
  • Hilfestellung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen

 

Unterstützung im Einzelfall bei folgenden Tätigkeiten (nach vorgehender An- und Einweisung durch Arzt oder Krankenpflegepersonal)

  • Verabreichung von Arzneimitteln
  • Anlegen von Bandagen und Verbänden sowie Kompressionsverbänden und Anti-Thrombose-Strümpfen,
  • Verabreichung von subkutanen Insulininjektionen und subkutanen Injektionen von blutgerinnungshemmenden Arzneimitteln
  • Blutentnahme aus der Kapillare zur Bestimmung des Blutzuckerspiegels mittels Teststreifen
  • Einfache Wärme- und Lichtanwendungen

 

Unterstützung des gesellschaftlichen Umfeldes und sozialen Lebens des Auftraggebers sowie Ausübung einer Gesellschafterfunktion

  • Gesellschaft leisten
  • Führen von Konversationen
  • Unterstützung bei der Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Kontakte
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und der Ausübung von Hobbies

 

Führung des Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigte Ausgaben

  • Geordnete und systematische Führung eines Haushaltsbuches,
  • Aufzeichnungen über alle Bargeldempfänge von Seiten des Auftraggebers für Ausgaben
  • Aufzeichnungen über die Ausgaben im Auftrag und für Rechnung des Auftraggebers
  • Sammlung der bezughabenden Belege